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Channel: Kommentare zu: Strafbarkeit des Anpingens von Handys
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Von: eiffe

Joj, Probleme habs Ihr, Probleme ….

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Von: lawman

Ich sag’s mal mit Ribery c’est historic… Die Möglichkeit gibts ja schon ewig nicht mehr… gähn. Rechtshistorie.

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Von: yt

In jedem anderen Fall hätt ich ja gesagt, dass sind Mittäter, aber bei TK Anbieter, nein, das kann unmöglich sein. Mit unschuldigen Grüßen, yt

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Von: Rangar

Rangieren denn Telekommunikationsunternehmen nicht sowieso unter “Kriminelle Vereinigung”?

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Von: H

Das Problem der Stoffgleichheit sehe ich nicht. Die TK-Unternehmen sind doch dann Werkzeuge der mittelbaren Täter. oder nicht?

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Von: Philip Engstrand

Ich finde es interessant, das das An-pingen genannt wird, wobei es technisch gesehen ein durchgeführter und abgebrochener Anruf ist. Es gibt soetwas wie ein ‘ping’ im Mobilfunk, das ist Paging, eine...

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Von: Anonymous

Wurden die Leute da irgendwie umgeleitet oder haben die eine 0900-Nummer(damals vll. noch 0190?) zurückgerufen? Letzteres faende ich doch ein wenig selbstverschuldet.

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Von: Jens

@9: Ah, die vorgeschriebene Preisinformation ist in dem Ping-Anruf enthalten? Wie funktioniert das technisch?

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Von: Jens

Wie ist denn da überhaupt Geld bei den Tätern oder deren Telefongesellschaft gelandet? War die BNetzA mit dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot nicht schnell genug?

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Von: Michael

Zur Stoffgleichheit: Laut “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen” sollte es doch IMHO reichen, wenn das “Opfer” ärmer und die Telekom (etc.)...

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